Die Anmeldungen der Schulanfänger*innen erfolgen jährlich bis zum 15. November. Alle Kinder werden hierzu schriftlich eingeladen. Soll ihr Kind auf Antrag eingeschult werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung oder die Gemeinde Marienheide. Bitte kommen Sie mit ihrem Kind zur Anmeldung.
Gönnen Sie Ihrem Kind die Selbstständigkeit und holen Sie es vor dem Schulgebäude und nicht vor dem Klassenzimmer ab. Das Gleiche gilt natürlich für das „Abliefern“ der Kinder am Morgen.
Bitte lassen Sie ihre Kinder auf dem Schützenplatz aussteigen, da dort ein sicheres Aussteigen gewährleistet ist.
An der GGS Müllenbach unterstützt uns seit dem Schuljahr 2023/24 eine Alltagshelferin in allen Jahrgangsstufen tatkräftig im Unterricht und bei Ausflügen.
Stifte, Hefte, Schere und Klebstoff, Lineal und Spitzer sind Voraussetzungen für eine geregelte Mitarbeit im Unterricht. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind diese wichtigen Arbeitsmittel immer zur Verfügung hat und dass diese auch einsatzbereit sind. Nicht Sie, sondern Ihr Kind packt (ggf. unter Ihrer Aufsicht) selbst täglich die Schultasche und sorgt dafür, dass Stifte im Federmäppchen gespitzt sind.
Ziehen Sie Ihr Kind witterungsbedingt an (Regenkleidung, feste Schuhe).
Geben Sie nicht unnötig Geld mit.
Denken Sie an ausreichende Speisen und Getränke, am besten in einem Rucksack. (Verzichten Sie dabei auf Süßigkeiten.)
Jährlich finden zwei Elternsprechtage statt. Darüber hinaus besteht bei Beratungsbedarf die Möglichkeit sich für die wöchentlichen Sprechstunden bei den Klassen- oder Fachlehrer*innen anzumelden. Bitte wenden Sie sich stets an die betreffende Lehrperson. In gemeinsamer Absprache können bei Bedarf die Schulleitung, die Beratungslehrer*in oder die Schulsozialarbeiter*in hinzugezogen werden.
Muss Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlaubt werden, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Bei Beurlaubung bis zu zwei Tagen genügt ein schriftlicher Antrag an die Klassenlehrer*in. Eine Beurlaubung darüber hinaus muss bei der Schulleitung beantragt werden.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien/Feiertage dürfen Schüler nicht beurlaubt werden. „Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter.“ (§ 43 Abs. 3 Schulgesetz NRW).
Für religiöse Feiertage (z.B. Zuckerfest) anderer Glaubensrichtungen kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Die Beurlaubung ist schriftlich zu beantragen. Der Schulleiter entscheidet hierüber unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensrichtung. Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuholen.
Unser Unterricht beginnt um 08:05 Uhr. Mehr dazu finden Sie unter Unterrichtszeiten.
Einzelne Stunden (z. B. für Arztbesuche) oder für einen Tag können von der Klassenleitung beurlaubt werden. Längere Unterrichtsbefreiungen bewilligt die Schulleitung.
Unsere Schulbibliothek bietet den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Leseangebot
für Lesezeiten zu Hause.
Vom Erstleser bis hin zum fortgeschrittenen Leseniveau ist für jeden etwas dabei.
Dank unserer ehrenamtlichen Helfer (Eltern und Freunde der Schule) können alle Jahrgänge regelmäßig Buchtitel in der gut sortierten Schulbibliothek ausleihen.
Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung für ihre Kinder erhalten, z.B. für das Mittagessen, Musikschule (Streicherklasse) oder Klassenfahrten.
Jeder Klasse stehen Computer oder Tablets zur Verfügung. Das Leseprogramm „Antolin“ sowie die Lernapp „Anton“ ist für alle Schüler zugänglich und kann auch von zu Hause aus bearbeitet werden.
Wir sind dankbar für jede Mithilfe und für freundliches Wohlwollen – Lehrkräfte sind auch nur Menschen!
Kinder mit geringen Deutschkenntnissen bekommen an unserer Schule eine extra Förderung, um Sprachkompetenzen für die Unterrichtsfächer und den Alltag zu erlernen.
Die Dienstbesprechungen des Kollegiums finden immer dienstags ab der fünften Stunde statt. Deshalb endet der Unterricht nach der vierten Stunde.
Bei den Elternsprechtagen tauschen sich die Eltern in Einzelterminen mit der Klassenleitung aus, können Fragen zu ihrem Kind stellen und Informationen über den Lernfortschritt erhalten. Die Termine werden zu Schuljahresbeginn mitgeteilt und separate Einladungen erfolgen kurz vor den Terminen.
darf nicht unmodern werden! Sie ist sowohl Aufgabe der Schule als auch des Elternhauses. Es besteht also eine Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule.
Haben Sie als Eltern den Mut, Ihrem Kind auch Grenzen aufzuzeigen.
Nur wenn in der Familie dieser Grundsatz beherzigt wird, kann auch die Schule ihren Beitrag dazu leisten.
Achtung vor anderen Menschen sowie vor fremdem Eigentum, Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Ordnung und Pünktlichkeit sind keine altmodischen Werte, sondern unerlässlich für ein angenehmes Zusammenleben in der Gemeinschaft.
An Weiberfastnacht findet an unserer Schule eine große Karnevalsfeier statt. Alle Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen.
An unserer Schule gibt es einen engagierten Förderverein, der uns bei der Anschaffung von Unterrichts-, Spiel- und Sportmaterial unterstützt. Sehr aktiv und mit vielen Ideen plant und führt der Förderverein verschiedene Veranstaltungen durch (Staudenbörse, Trödelmarkt, Eisausgabe vor den Sommerferien, Stutenkerlaktion zum Nikolaus, Autorenlesung).
Wir wünschen uns, dass Sie Ihrem Kind ein gesundes, abwechslungsreiches Frühstück mitgeben. Wichtig sind Obst, Gemüse, ein Butterbrot sowie ein Getränk. Bitte verzichten Sie darauf, Ihrem Kind Süßigkeiten einzupacken. Nach Beschluss der Schulkonferenz wird aus Gründen der gesunden Ernährungen an unserer Schule auf das Bestellen von Kakao u. ähnlichen Getränken verzichtet.
Die Fundkiste steht im Eingangsbereich (bei den 2. Klassen) unserer Schule und dient der Aufbewahrung verlorener Mützen, Schals, Schuhe, Turnbeutel etc.
Wir weisen darauf hin, dass nicht abgeholte Fundstücke immer vor Beginn der anstehenden Ferienzeiten gespendet werden.
Natürlich feiern wir die Geburtstage der Kinder in der Klassengemeinschaft. Dafür kann Ihr Kind gerne für die Frühstückspause Kuchen, Obst oder Süßigkeiten mitbringen. Bitte achten sie darauf, dass das Mitgebrachte für die Kinder gut essbar ist. (Bitte keine Torten mitgeben, den Kuchen schon schneiden und Süßigkeiten möglichst einzeln verpacken.) Es kann hier klassenspezifische Abweichungen geben.
Der Gottesdienst findet in der Regel einmal im Monat statt.
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit des Unterrichts. Für die Klassen 1 und 2 sind 30 Minuten täglich vorgesehen, für die Klassen 3 und 4 sind dann 45 Minuten bei konzentrierter Arbeitsweise vorgesehen.
Hausaufgaben für erkrankte Kinder werden von Mitschülern mitgenommen oder abgeholt.
In unserer Schule tragen alle Kinder Hausschuhe. Um Straßendreck auf den Fluren zu lassen und es in der Klasse gemütlicher zu haben, wechseln die Kinder täglich vor dem Unterricht und zu den Pausen sowie für die OGS ihre Schuhe. Sie werden in der Garderobe oder im Ablagefach der OGS aufbewahrt.
Im Rahmen der Inklusion besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule. Sie werden innerhalb des Klassenunterrichts und ggf. in besonderen Förderstunden unterrichtet.
Eine unkontrollierte freie Internetnutzung findet in unserem Unterricht nicht statt. Wir empfehlen auch im häuslichen Umfeld die Internetnutzung zu begleiten und auf kindgerechte Internetseiten zu achten.
Grund zum Jubeln gibt es oft! Freuen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind, wenn es die ersten Buchstaben lesen oder schreiben kann, wenn das Rechnen gut klappt und wenn es eine schöne Bastelarbeit mit nach Hause bringt. Lob und Ermutigung ist für alle Kinder ein wichtiger Lernanreiz.
In der Klasse 4 machen die Kinder eine Klassenfahrt in eine Jugendherberge. Informationen dazu gibt es in der Klassenpflegschaftssitzung der Klasse 3.
Halbjährlich finden die Klassenpflegschaftsabende in allen Jahrgängen statt. Zu Beginn des Schuljahres wählen die anwesenden Eltern ihre Pflegschaftsvertretung und deren Stellvertretung. Wichtige Informationen, wie beispielsweise ein Überblick über Unterrichtsinhalte, Termine und bevorstehende Ereignisse im Schulleben der Kinder, werden an diesem Abend besprochen. Wenn Sie an diesem Termin selbst nicht teilnehmen können, so holen Sie alle Informationen des Abends bitte bei anderen Eltern ein.
Sollte Ihr Kind krank sein, informieren Sie uns am ersten Tag darüber. Das kann über die Homepage, durch eine E-Mail, einen Telefonanruf geschehen. Bitte teilen Sie uns auch immer die Art der Erkrankung mit, damit wir bei ansteckenden Krankheiten Kinder und Schulpersonal schützen können. Selbstverständlich behandeln wir diese Informationen vertraulich. Meldepflichtige Krankheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Infektionskrankheiten. Sobald Ihr Kind die Schule wieder besuchen kann, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.
Bei Kuraufenthalten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Klassenleitung, damit entsprechendes Arbeitsmaterial zusammengestellt werden kann.
Im Sommer bietet unsere Schule für die Viertklässler eine Lauf-AG an. Die Schüler*innen nehmen auch an Läufen in der Umgebung teil (z.B. Brucherlauf, Gummersbacher Stadtlauf).
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Treten in der Schule Läuse auf, tragen die Kinder aller Klassen lediglich das Wort „Läuse“ ins Hausaufgabenheft ein. Wir bitten Sie diese Nachricht zu unterzeichnen und die Haare des eigenen Kindes zu untersuchen.
Für den Bereich Deutsch werden im Einklang mit dem Leistungskonzept individuelle Kriterienkataloge herausgegeben. Folgender Bewertungsschlüssel gilt für erbrachte Leistungen in Mathematik:
Note 1/ sehr gut: 100 – 97 %
Note 2/ gut: 96 –84 %
Note 3/ befriedigend: 83 – 67 %
Note 4/ ausreichend: 66 – 50 %
Note 5/ mangelhaft: 49 – 25 %
Note 6/ ungenügend: 24 – 0 %
In Mathematik arbeitet unsere Schule mit dem Lehrwerk „Flex und Flo“, in Deutsch mit dem Lehrwerk „Zebra“ als Arbeitsmaterial. Im Anfangsunterricht gibt es noch zusätzliche Hefte zum Lesen und Schreiben. Die genaue Arbeit mit diesem Material wird Ihnen auf dem ersten Elternabend vorgestellt.
Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören:
Keuchhusten
Masern
Mumps
Hepatitis A / E
Scharlach
Windpocken
Krätze
Läuse
Shigellose
EHEC
Meningokokken Meningitis
ansteckungsfähige Tuberkulose.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Infektionskrankheiten.
Schülerinnen- und Schüler dürfen mit dem Fahrrad zur Schule fahren, unabhängig davon, ob sie den Fahrradführerschein gemacht haben oder nicht. Fahrräder müssen ab Beginn des Schulhofgeländes geschoben werden und im Fahrradständer abgestellt werden.
Das Befahren des Parkplatzes hinter der Schule ist nicht gestattet.
Die Verantwortung für einen sicheren Schulweg tragen die Eltern / Erziehungsberechtigten.
Umweltschutz ist wichtig!
Die Schule leistet hier gerne ihren Beitrag und trennt den Müll. In jedem Klassenzimmer gibt es einen Mülleimer für Restmüll und einen separaten Mülleimer für Papier.
Liegen bei Ihrem Kind spezielle ärztliche/ therapeutische Nachweise vor, leiten Sie diese bitte ans Sekretariat weiter.
Für den Fall, dass Ihr Kind während der Unterrichtszeit krank wird oder sich verletzt, teilen Sie bitte dem Sekretariat eine Telefonnummer mit, unter der wir Sie oder eine Person Ihres Vertrauens auf jeden Fall vormittags erreichen können. Sollte Ihr Kind an einer Krankheit (z.B.: Asthma, Epilepsie, Diabetes…) leiden, die eine Notfallmedikation erforderlich macht, besprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin alle wichtigen Einzelheiten.
Von 12 bis 16.00 Uhr kann Ihr Kind in der offenen Ganztagsschule betreut werden. In dieser Zeit erhalten angemeldete Kinder ein warmes Mittagessen, erledigen ihre Hausaufgaben und haben die Möglichkeit zur Teilnahme an unterschiedlichen Angeboten.
Die Schule übermittelt schriftliche Nachrichten an die Eltern auf zweierlei Weise: In der Regel werden durch die Lehrkräfte oder das Sekretariat E-Mails verschickt. Alternativ werden schriftliche Nachrichten über die Postmappe Ihres Kindes übermittelt. Bitte kontrollieren Sie daher das E-Mail Postfach und die Postmappe Ihres Kindes täglich.
Die Regenpausen verbringen die Kinder, unter Aufsicht, in den Klassenräumen.
Wir bitten um Ihre Mithilfe bei der regelmäßigen Kontrolle der Schultasche Ihres Kindes (Vollständigkeit des Mäppchens, Hausaufgabenheft, Arbeitshefte etc.).
Im dritten Schuljahr findet an unserer Schule der Schwimmunterricht in der Grundschule Auf der Wahr Meinerzhagen statt. Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, bleibt es in der Schule.
Im Winter bietet unsere Schule, bei ausreichend Schnee, eine Ski-AG an.
In den Pausen können die Kinder mit ihrem Ausweis Spielgeräte ausleihen und damit in den Pausen spielen. Auch im Nachmittagsbereich wird das Material aus dem Spielehäuschen von der OGS genutzt.
Der Sportunterricht findet in der Halle des Turnvereins Rodt-Müllenbach statt, im Sommer eventuell auch draußen. Bitte geben Sie ihrem Kind Hallenschuhe und Sportbekleidung in einem Turnbeutel mit. Das Tragen von Schmuck (Ketten, Armbändern, Uhren, „hängende“ Ohrringe) ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt (wenn erforderlich abkleben). Der Sportunterricht endet in der Schule.
Die Schüler der Klassen 3 und 4 werden zu Streitschlichtern ausgebildet.
In Schulen sind Streitschlichter/innen Schülerinnen und Schüler, die als unbeteiligte Personen Schülerinnen und Schülern bei der Klärung von Streit und Konfliktsituationen unterstützen (Peer-Mediation).
Es ist sehr wichtig, dass die Schule über Notfalltelefonnummern verfügt, um Sie vor- und nachmittags jederzeit erreichen zu können. Bitte teilen Sie der Schule Änderungen sofort mit.
Können auf der Homepage eingesehen werden oder werden über die Klassenlehrer*innen und das Sekretariat weitergegeben.
Trinken ist wichtig! Geben Sie Ihrem Kind ausreichend zu trinken mit in die
Schule, am besten Wasser oder ungesüßten Tee in einer Trinkflasche.
Nach der 4. Klasse steht der Übertritt an eine weiterführende Schule an. Hierzu findet ein Informationsabend statt. Bitte konfrontieren Sie Ihr Kind nicht zu früh mit diesem Thema, da es zu Schulangst und Leistungsdruck führen kann. Die jeweiligen Lehrkräfte stehen Ihnen beratend zur Seite.
Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Unterrichts versichert. Sollte sich während dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht, teilen Sie dieses bitte der Schule mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt wird.
In der 1. Schulwoche nach den Sommerferien endet der Unterricht für alle Kinder nach der 4. Stunde.
8:05 - 8:50 Uhr
8:50 - 9:35 Uhr
9:35 - 9:45 Uhr
9:45 - 10:00 Uhr
10:00 - 10:45 Uhr
10:45 - 11:30 Uhr
11:30 - 11:45 Uhr
11:45 - 12:30 Uhr
12:30 - 13:15 Uhr
Im Sinne der Qualitätssicherung finden in den 3. Jahrgangsstufen Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik (VERA) statt, die vom Land NRW gestellt werden.
Die Verkehrserziehung ist ein sehr wichtiger Bereich. Wir arbeiten eng mit der Kreispolizei und dem Gemeindepolizisten zusammen. In den ersten Schulwochen ist es wichtig, dass die Kinder mit Ihrer Hilfe einen sicheren Schulweg kennen lernen und richtiges Verhalten beim Überqueren der Fahrbahn trainieren. In der 4. Klasse wird mit den Kindern ein separates Radfahrtraining durchgeführt.
Erkrankt eine Lehrkraft, wird nach Möglichkeit versucht, den Unterricht von einer anderen Lehrkraft zu vertreten oder die Kinder werden auf die übrigen Klassen aufgeteilt. In besonderen Fällen kann Unterricht in den Endstunden oder gänzlich abgesagt werden. Dies erfolgt aber immer nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Ankündigung. In besonderen Fällen können Mitteilungen diesbzgl. auch kurzfristig erfolgen.
Sollten die Straßenverhältnisse durch Schneefall oder Glatteis so schlecht sein, dass Sie nicht sicher sind, ob der Unterricht überhaupt stattfinden kann, informieren Sie sich bitte über Radio Berg oder auf der Homepage. Bitte bedenken Sie in extremen Situationen, dass die Verantwortung für den Schulweg bei Ihnen als Erziehungsberechtigte und nicht bei der Schule liegt. In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie auch an die in den letzten Jahren an die Erstklässler kostenlos verteilten Warnwesten, die auf dem Schulweg in Dunkelheit für wesentlich mehr Sicherheit sorgen.
Die Schulzahnärztin des Gesundheitsamtes kommt regelmäßig bei uns vorbei und kontrolliert die Zähne der Kinder. Die Eltern bekommen eine Benachrichtigung, wenn entsprechender Handlungsbedarf besteht.
Im ersten und zweiten Schuljahr erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis. Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Kinder am Ende des 1. Halbjahres und am Ende des Schuljahres Zeugnisse mit Noten. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird als Bestandteil des Zeugnisses eine „Begründete Empfehlung“ der Klassenkonferenz für den Übergang zu den weiterführenden Schulen ausgestellt.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Müllenbach haben mit viel…
Einladung zu unserem Adventsbasar am 07.12.2024 als PDF Liebe jetzige…
Nun war es auch für uns soweit – wie viele…
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