Mitbestimmungsgremien


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Die Mitbestimmungsgremien in der Schule

(Schulgesetz Nordrhein-Westfalen §§ 65, 72, 73)

Klassenpflegschaft (beratendes Gremium)

Zusammensetzung: Alle Eltern einer Klasse

Aufgaben:

Information und Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse

Informationsaustausch über die Unterrichtsinhalte

„dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern“

wählt den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter

Schulpflegschaft (beratendes Gremium)

Zusammensetzung: alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter

Aufgaben:

Vertretung der Elterninteressen bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit

Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule

Anträge an die Schulkonferenz

Wählt die Mitglieder der Schulkonferenz

Schulkonferenz (entscheidendes Gremium)

Zusammensetzung:  3 Elternvertreter, 3 Lehrervertreter, Schulleitung

Aufgaben:

Beratung und Vermittlung in wichtigen Angelegenheiten der Schule

Anregungen an Schulträger und Schulaufsichtsbehörde

Entscheidungen über u.a. Schulprogramm, Qualitätssicherung, Kooperationen, bewegliche Ferientage, Ganztagsangebote, Organisation der Eingangsphase, Gemeinsamer Unterricht, Einführung von Lernmitteln/Etat, evtl. nötige Grundsätze zum Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten, Wahl des Schulleiters, Mitwirkung beim Schulträger, Schulordnung

Gemeinschaftsgrundschule Müllenbach
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